PM Nr.02/09 vom 13.02.2009

Föderalismusreform II: Chance zur Konsolidierung und Sanierung in Bremen

Zum Ergebnis der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erklärt der Landesvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, André Heinemann:

"Für die rot-grüne Landesregierung bedeuten der nun erzielte Kompromiss und das aus bremischer Sicht hoffnungsvolle Ergebnis eine Chance, die Konsolidierung und Sanierung des Landes Bremens mit Entschlossenheit und Tatkraft angehen zu können. Endlich anerkannt wurde die schwierige Haushaltssituation des Landes Bremen, das zwischen 2011 und 2019 insgesamt 2,7 Mrd. Euro an zusätzlichen Konsolidierungshilfen erhalten kann. Das Land Bremen wird sich nun das Ziel setzen, im Jahr 2020 einen Haushalt ohne Kredite aufstellen zu können. Dies ist eine gewaltige Herausforderung, die nur mit Hilfe der jetzt vereinbarten Konsolidierungshilfen in Höhe von 300 Mio. Euro jährlich und mit weiteren Eigenleistungen gelingen kann. Die harte Arbeit, die nun wartet, lohnt sich aber im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder. Es bleibt dabei: Bremen wird weiter sparen müssen. In den nächsten Wochen und Monaten wird dazu ein Konsolidierungsrahmen aufgestellt werden müssen, der den Weg aufzeigt, um im Jahr 2020 das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zu erreichen. Dabei wird auch klar sein: Der Konsolidierungsprozess in Bremen kann jetzt beginnen und kann erfolgreich sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Üppige Steuersenkungsprogramme, wie sie überwiegend von der FDP gefordert werden, würden den Konsolidierungsprozess in Bremen massiv beeinträchtigen. Daher ist aus bremischer Sicht von Steuersenkungsversprechen auf Bundesebene in den nächsten Jahren abzuraten.

Insofern ist auch zu begrüßen, dass der neu einzurichtende Stabilitätsrat als Überwachungsorgan ein Bund-Länder-Gremium sein wird, in dem nicht wie bislang im Finanzplanungsrat die Finanzplanungen nur zur Kenntnis genommen werden, sondern die Finanzminister von Bund und Ländern aktiv am Konsolidierungsprozess beteiligt werden. Das wird eine neue Qualität haben und wird Bremen endlich die Möglichkeit geben, auf einen lösungsorientierten Ansprechpartner zu treffen.

Nach Jahrzehnten ungebremster Verschuldung trotz einer verfassungsrechtlichen Regelung in Art. 115 GG ist nun eine neue Verschuldungsobergrenze für den Bund beschlossen worden. Der Bund darf ab 2016 jährlich nur noch 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes an Krediten in wirtschaftlichen normalen Zeiten aufnehmen. Das ist ein deutlich engerer Rahmen als bisher und zu begrüßen, auch wenn die Frage bleibt, warum die neue Schuldenbremse nicht schon früher für den Bund greifen soll. Kritisch ist jedoch weiterhin, dass der Bund die Deutungshoheit behalten wird über die Frage, was eine wirtschaftlich normale Zeit ist. Dieses Regelung wird sich einer strengen Beobachtung durch Politik und Öffentlichkeit unterziehen müssen, damit der jetzt gefundene Kompromiss in Zukunft nicht verwässert wird.

Die Länder sollen ab dem Jahr 2020 überhaupt keine Kredite in wirtschaftlich normalen Zeiten aufnehmen können. Auch dies ist ein positives Ergebnis der Föderalismuskommission. Hier wird es darauf ankommen, in den Ländern entsprechende Regelungen in den Landesverfassungen zu etablieren und gleichzeitig die Haushaltsautonomie der Länder zu wahren. Dies ist ein Balanceakt, der aber in einem kooperierenden Föderalismus gelingen kann.

Vieles wird aber durch die Föderalismusreform II ungelöst bleiben. So wurde das Thema "Stärkung der aufgabenadäquate Finanzausstattung" zum Schluss von der Kommission nicht mehr behandelt. Hier muss Bremen weiterhin seine Möglichkeiten nutzen, um die Argumente bezüglich einer stadtstaatengerechten Finanzausstattung vorzutragen. Dies wird auch im Konsolidierungsprozess eine Rolle spielen müssen. Der Stadtstaat Bremen wird darauf achten müssen, die Funktionsfähigkeit mit einem groß- und landeshauptstadttypischen Angebot an öffentlichen Leistungen aufrechterhalten zu können. Der Länderfinanzausgleich ist gleich zu Beginn der Verhandlungen innerhalb der Föderalismuskommission ausgeklammert worden. Dieses Thema wird Bremen in den nächsten Jahren weiter verfolgen müssen, da ab 2020 neue Länderfinanzausgleichsregelungen erforderlich werden. Dies gilt auch für die jetzige Hafenlastabgeltung, die schon jetzt eigentlich verfassungswidrig ist und nur noch als Übergangsrecht zulässig ist. Der Bund muss ein vitales Interesse an funktionsfähigen Seehäfen für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben. Der Nutzen, den der Bund aus der Existenz der deutschen Seehäfen erhält, muss sich in Zukunft stärker in der Mitfinanzierung des Bundes widerspiegeln."


(c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen
Schlachte 19/20, 28195 Bremen