PM Nr.04/08 vom 05.02.2008

Menschenwürde ist unantastbar - absolutes Folterverbot nicht aufweichen

"Auch wenn in der Demokratie stets die Herausforderung existiert, dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen, so gibt es doch bestimmte Konstanten in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben, die nicht verrückbar sind. Dazu zählt uneingeschränkt der Schutz der Menschenwürde und damit auch das absolute Folterverbot in einer zivilisierten Gesellschaft," stellt der Landesvorsitzende André Heinemann klar.

Anlass zur Sorge gibt jedoch die aktuelle Diskussion über die Nachfolge des ausscheidenden Verfassungsrichters Winfried Hassemer. Der gegenwärtig als Kandidat zur Nachfolge von Hassemer vorgeschlagene Würzbürger Staatsrechtler Prof. Horst Dreier hat in einer Grundgesetzkommentierung etwa im Falle einer Entführung eine rechtfertigende Pflichtenkollision als möglich erachtet und damit einer Aufweichung des absoluten Folterverbotes Vorschub geleistet. "Die Würde des Menschen ist unantastbar - überall und jederzeit. Wir können und werden nicht zulassen, dass es schleichend zu einer Relativierung dieses Grundsatzes kommt und damit auch Folter nach und nach akzeptiert wird. Die Würde ist kein Gut, welches zwischen Menschen abgewogen werden kann. Daher kann und darf der Schutz der Menschenwürde nicht relativiert werden. Hier existiert für alle Menschen eine Grenze, die nicht überschritten werden darf," so Heinemann weiter. 

 


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