PM Nr.01/08 vom 15.01.2008

Bremen benötigt ein neues wirtschaftsstrukturpolitisches Konzept bis 2020

Förderung der Innovationskraft Bremens/Verbesserung der wirtschaftsstrukturellen Grundlagen als Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts/Verhandlungen mit dem Bund über Finanzhilfen

Das Bundesland Bremen ist mit einem Bruttoinlandsprodukt je Einwohner von 136 % des Bundesgebiets nach wie vor das zweitwirtschaftsstärkste Land der Bundesrepublik Deutschland. Das reale Bruttoinlandsprodukt ist in Bremen von 2000 bis 2006 mit 7 % genau so stark gewachsen wie in Baden-Württemberg (Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"). In Hamburg lag das reale Wirtschaftswachstum in diesem Zeitraum bei 8,3 %. Dazu erklärt der Landesvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, André Heinemann:

"Der wirtschaftsstrukturelle Umbau in Bremen und Bremerhaven in den vergangenen Jahren hin zu einem kleinteiligen und wissensbasierten Wirtschaftsstandort zeigt durchaus erste kleine Erfolge. Die wirtschaftliche Entwicklung der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Jahren einen verhalten positiven Verlauf genommen, sicherlich auch unterstützt durch die allgemeine konjunkturelle Erholung in Deutschland in den letzten beiden Jahren. Bremen befindet sich allerdings weiterhin im Sanierungsprozess, und der wirtschaftstrukturelle Umbau muss weiter konsequent fortgeführt werden.

Diese Forderung bezieht sich dabei auf den jüngsten Großstadtvergleich des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH vom September 2007. In diesem mittlerweile zum vierten Mal vorgestellten Großstadt-Ranking belegte Bremen im Niveau-Ranking von 50 Großstädten den 30. Platz. Eine etwas bessere Performance im Dynamik-Ranking für die Jahre 2001 bis 2006 verhalf Bremen dann auf den Platz 25 im Gesamt-Ranking. Bei den Indikatoren "Hochqualifizierte" (Anteil der Beschäftigten mit FH- oder Hochschulabschluss an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) und "Ausbildungsplatzdichte" (Ausbildungsplätze je 100 Nachfrager) belegte Bremen nur den 27. bzw. 29. Platz. Im Bereich "Struktur" (soziale und sozio-ökonomische Struktur) konnte Bremen sogar nur den 37. Platz erreichen. Und beim "Zufriedenheits-Index Unternehmen" belegte Bremen einen äußerst unbefriedigenden 42. Platz. Bremen weist mit einer Arbeitslosenquote von 11,8 % im Dezember 2007 eine immer noch viel zu hohe Arbeitslosigkeit auf. Hamburg liegt beispielsweise bei 8,3 %.

Wir müssen uns der Tatsache stellen, dass Bremen zwar ein sehr wirtschaftsstarkes Bundesland ist, im Großstadtvergleich aber doch immer noch deutliche Schwächen aufweist. Dies hat das jüngste Großstadt-Ranking gezeigt. So liegt die Stadt Bremen beim Bruttoinlandsprodukt je Einwohner im Großstadtvergleich nur auf Platz 16, deutlich hinter vergleichbaren Landeshauptstädten wie Düsseldorf, Stuttgart, München, Hamburg, Wiesbaden und Mainz. Das ist insgesamt verbesserungswürdig.

Der wirtschaftstrukturelle Umbau im Land Bremen muss weitergeführt werden. Denn letztlich geht es darum, den Menschen in Bremen und Bremerhaven neue Perspektiven zu eröffnen. Es geht um eine nachhaltige ökonomische Entwicklung der Städte Bremen und Bremerhaven. Die Politik muss dazu die drei Säulen ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zusammenführen. Im Interesse der heute lebenden Menschen, aber auch im Interesse der nachkommenden Generationen, die auch noch in Zukunft eine saubere Umwelt, ausreichende Ressourcen, eine intakte öffentliche Infrastruktur wie gut ausgebaute Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr sowie gute Erwerbsbedingungen erhalten sollen. Für die Menschen müssen neben den ökologischen auch die ökonomischen Grundlagen permanent verbessert werden. Dies ist auch ein Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Land.

Benötigt wird hierzu ein strukturpolitisches Konzept bis zum Jahr 2020. Die Große Koalition hatte bereits im 1. Klageschriftsatz für Karlsruhe im April 2006 zugesagt, dass ein solches Programm entwickelt werden würde. Passiert ist bis zum Ende der Großen Koalition nichts. Ein umfassendes strukturpolitisches Konzept ist aber notwendig, um den Strukturwandel in Bremen und Bremerhaven systematisch weiterzuführen.

Bei allen unübersehbaren Notwendigkeiten weiterer wirtschaftstruktureller Verbesserungen in Bremen und Bremerhaven befindet sich Bremen allerdings aufgrund der anhaltenden extremen Haushaltsnotlage in dem Dilemma, die eigentlich notwendigen zusätzlichen Maßnahmen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren zu können, auch weil das gegenwärtige System des Länderfinanzausgleich wirtschaftspolitische Maßnahmen unzureichend belohnt. Es muss daher über zusätzliche Bundesmittel verhandelt werden. Dies hatte die Große Koalition ebenfalls im 1. Schriftsatz angekündigt, ist aber offensichtlich vom damaligen CDU-Wirtschaftssenator liegen gelassen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat sowohl 1992 als auch 2006 in seinen Urteilen auf das Sanierungsinstrument "Finanzhilfen" hingewiesen und diesem verfassungsrechtlich gegebenem Sanierungsinstrument im Urteil zu Berlin von 2006 sogar Vorrang eingeräumt. Daher ist im rot-grünen Koalitionsvertrag richtigerweise wie folgt festgehalten worden: "Zur weiteren notwendigen Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen der Städte Bremen und Bremerhaven wird sich die Koalition für zusätzliche Investitionsmittel z.B. über Finanzhilfen nach Art. 104b GG beim Bund einsetzen."

Die rot-grüne Landesregierung wird daher aufgefordert, insbesondere ein "Wirtschaftsinnovationsprogramm 2020" zu erstellen. Darin aufzunehmen sind u.a. Maßnahmen, die das kreative Potenzial der Menschen mobilisieren. Handwerkliches Geschick, akademisches Verständnis, soziale und kommunikative Fähigkeiten, Kreativität und Ideenreichtum der Menschen in Bremen und Bremerhaven müssen ebenso gefördert werden wie technologische Innovationen und der Technologietransfer. Gleichzeitig bedarf es einer gezielten Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen und von Unternehmen, die von motivierten Frauen oder MigrantInnen geführt werden. Hier muss Bremen ein ganzheitliches Konzept auflegen, das eine tragfähige ökonomische Entwicklung und damit auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen in der Freien Hansestadt Bremen gewährleisten kann. Und wenn das Bundesverfassungsgericht Finanzhilfen nach Art. 104b GG als ein vorrangiges Sanierungsinstrument vorsieht, dann sollte Bremen darüber auch mit dem Bund verhandeln. Dazu muss aber Bremen wissen, was es möchte und wissen, was über Art. 104b GG nach der Föderalismusreform Stufe I durch den Bund finanzierbar ist. Ein nachhaltiges Wirtschaftsinnovationsprogramm ist jedenfalls unabdingbar."


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