Zur Durchführung eines Volksentscheides reichen künftig Unterschriften von 5% der Wahlberechtigten, die in zwei Monaten gesammelt werden müssen.
Direkte Demokratie weiterentwickeln
Wir wollen die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf die Staatsgeschäfte ausbauen.
Die Zugangsvoraussetzungen für Bürgerinnen und Bürger, Volksbegehren und Volksentscheid als Instrumente der direkten Demokratie anzuwenden, werden weiter erleichtert. Ein Volksentscheid kann zukünftig dann stattfinden, wenn mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten ein entsprechendes Volksbegehren innerhalb von zwei Monaten unterstützen. Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn ein einfaches Gesetz mit mehr als der Hälfte der abgegebenen und 20 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten angenommen wurde.
Die unmittelbare Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungen über die Verwendung öffentlicher Mittel soll grundsätzlich verbessert werden.
Volksbegehren über den Haushaltsplan, über Dienstbezüge und über Steuern, Abgaben und Gebühren bleiben unzulässig. Dies darf aber nicht bedeuten, dass jedes Volksbegehren schon deshalb unzulässig ist, weil es mittelbar finanzielle Auswirkungen hat und damit mittelbar Einfluss auf den Haushalt ausübt. Wir streben dazu eine ggf. verfassungsrechtliche Klarstellung an.
Mit einem Pilotprojekt „Bürgerhaushalt in bremischen Quartieren“ soll ein weiteres Instrument zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung bremischer Politik erprobt werden. Bei der Vergabe der den Beiräten zur Verfügung stehenden Mitteln soll die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger modellhaft erprobt werden.
Wir streben an, eine Verständigung mit den Fraktionen in der bremischen Bürgerschaft durch die Einrichtung eines nicht ständigen parlamentarischen Ausschusses zur Neuregelung der Volksgesetzgebung zu erreichen.