Zukünftig sollen die Ortsamtsleiter von den Beiträten gewählt und vom Senat ernannt werden. Durch eine Einvernehmensregelung zwischen Deputationen und Beiträten sowie einer erweiterten Entscheidungskompetenz soll die Beiräte mehr Gewicht erlangen.
Beiräte stärken
Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der lokalen Demokratie ist die Erweiterung der Rechte der Beiräte. Die Koalitionspartner werden das Gesetz über die Beiräte und Ortsämter und, soweit notwendig, weitere Gesetze, mit dem Ziel überarbeiten, mehr Bürgernähe für stadtteilbezogene Entscheidungen sicher zu stellen.
Dabei werden die folgenden Punkte sicher gestellt:
• Die Ortsamtsleiter werden zukünftig durch die Beiräte gewählt und vom Senat ernannt.
• Stärkung der Ortsämter in ihrer Funktion für das Stadtteilmanagement durch Zuweisung von Planungs- und Koordinierungsverantwortung.
• Durchführung von Moderations- und Schlichtungsverfahren im Stadtteil.
• Erweiterte Einvernehmensregelungen zwischen Beiräten und Deputationen, im Konfliktfall muss die Stadtbürgerschaft befasst werden; Rederecht für Beiratssprecher/in in der Stadtbürgerschaft, das durch Beiratsbeschluss auf Ortsamtsleiter/in übertragen werden kann.
• Ausweitung der Entscheidungskompetenzen der Beiräte insbesondere auf die Benennung von Einrichtungen und Anlagen, Angelegenheiten der Schulwegsicherung, Einrichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen und Wegen, Plätzen und Grünflächen, etc. und die Vergabe der Mittel der freien Jugendarbeit innerhalb der fachlichen Rahmensetzungen nach dem so genannten Anpassungskonzept, jeweils soweit sie überwiegend stadtteilbezogene Bedeutung haben.
• Entsprechend dieser Erweiterung der Entscheidungskompetenzen, stadtteilbezogene, im Haushalt ausgewiesene Budgets, damit stadtteilbezogene Aufgaben und Ressourcen in der einheitlichen Verantwortung der Beiräte liegen, ausgehend von den konkreten Notwendigkeiten im jeweiligen Beiratsgebiet.
• Jährliche gemeinsame Planungskonferenzen von Beiräten und Ressorts, durch die die Beiräte besser und früher in die Ressortplanungen eingebunden werden.
Die Beiräte sind als Ort der kommunalen Demokratie nicht einem Fachressort zuzuordnen. Dem Stellenwert der Beiräte und ihrer Querschnittsaufgabe entsprechend wird die Zuständigkeit für Bürgerbeteiligung, Ortsämter und Beiräte vom Senator für Inneres auf die Senatskanzlei übertragen.
Die Beiräte werden gebeten, eigene Modelle zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
Die notwendigen Regelungen über die neue Ressortzuordnung und über die Wahl von Ortsamtsleitern werden in der ersten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft gefasst.
In der Stadtbürgerschaft wird ein ständiger Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten geschaffen. Die Beiratssprecher sind zur Teilnahme berechtigt und erhalten ein Rederecht. Dieser Ausschuss wird insbesondere:
• jährlich zu erstellende Berichte über die Entwicklung der Bürgerbeteiligung und die Arbeit der Ortsämter und Beiräte erörtern,
• an der Aufstellung der Haushalte für die Beiräte und der stadtteilbezogenen Budgets mitwirken,
• die Vergabe der Globalmittel parlamentarisch begleiten und
• die politischen Aufgaben des Gesamtbeirates übernehmen und ihn damit ersetzen.
Die Globalmittel werden in Höhe des Haushaltsansatzes für 2005 für die gesamte Legislaturperiode festgesetzt.