Es sollen so viele 1-EURO-Jobs wie möglich durch befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ersetzt werden.
Arbeitsmarktpolitik
Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist eine vorrangige politische Aufgabe in Bremen und Bremerhaven. Den Menschen muss eine Perspektive aus der Erwerbslosigkeit geboten werden, damit sie wieder Vertrauen in die Zukunft fassen können. Ziel muss es sein, dass jeder Mensch sein Recht auf eine existenzsichernde Arbeit verwirklichen kann. Bremen wird sich für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung von Mindestlöhnen einsetzen. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bleibt prioritär.
Neben einer beschäftigungsorientierten Wirtschaftspolitik wird der Senat die Instrumente einer aktiven Arbeitsmarktpolitik möglichst umfassend und ressortübergreifend einsetzen.
In einer Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik werden in der neuen Legislaturperiode die folgenden Leitlinien verfolgt:
• Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik und der Wirtschaftspolitik werden miteinander verzahnt und gebündelt.
• Arbeitslosigkeit muss vermieden werden durch eine präventiv ansetzende Arbeitsmarktpolitik, z. B. durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen.
• Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation bleiben zentrale Aufgabe.
• Wir erwarten von der Wirtschaft, dass sie vor dem Hintergrund der konjunkturellen Entwicklung und des drohenden Fachkräftemangels mehr Verantwortung für Qualifizierung und Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation übernimmt.
• Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden stärker auf die Zielgruppen konzentriert, die besondere Unterstützung brauchen, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
• Zur Förderung von Frauen werden vorhandene Mittel zu einem Chancengleichheitsprogramm zusammengefasst.
• Bei der Arbeitsmarktpolitik werden so viele 1-Euro-Jobs wie möglich durch befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ersetzt.
• Gewährleistung eines Existenz sichernden Einkommens und die Bekämpfung von Dumpinglöhnen durch eine Bundesratsinitiative zur bundesweiten Einführung von Mindestlöhnen und geeignete Maßnahmen auf Landesebene, damit im Kernbereich und in den ausgegliederten Bereichen keine Beschäftigungsverhältnisse durch Dumpinglöhne bestehen, sowie ein Landesvergabegesetz, das soziale Kriterien verbindlich vorgibt.