Der Ausbau der Weser kommt. Das mussten wir GRÜNE zur Kenntnis nehmen. Trotzdem konnten wir erreichen, dass zahlreiche ökologische Maßnahmen und Aspekte der Deichsicherheit und des Hochwasserschutzes bei der Vertiefung berücksichtigt werden. Hier die Maßnahmen im Einzelnen:

Weserausbau, naturnahe Gestaltung der Flusslandschaft und Hochwasserschutz

Die Seehäfen sind für Bremen und Bremerhaven unverzichtbar. Sie gehören als Teil der Logistikwirtschaft unseres Landes zu den Sektoren, die für kräftiges Wachstum und Beschäftigung sorgen. Wir wollen die Schnelligkeit und Qualität der Containerabfertigung wie auch den gesamten Güterumschlag weiter steigern, die seewärtige Zufahrt und die Hinterlandanbindung verbessern und die Kooperation mit dem Jade/Weser Port in Wilhelmshaven im Rahmen der Gemeinsamen Nationalen Seehafen-Plattform des Bundes und der Küstenländer intensivieren. Die in Planung oder im Bau befindlichen Infrastrukturmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der bremischen Häfen werden daher abgeschlossen:

  • Über die rechtliche Zulässigkeit des Ausbaus von Unter- und Außenweser wird im Rahmen der laufenden Planfeststellungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde des Bundes entschieden. Träger der beiden Vorhaben ist der Bund. Zu den zentralen Inhalten des Verfahrens zählen die Prüfungen der Auswirkungen der Ausbaumaßnahmen, insbesondere die Prüfungen der Umweltverträglichkeit und der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeit. Nach Abschluss dieser Verfahren werden die bremischen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an der Umsetzung mitwirken.
  • Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Unter- und Außenweser wird das Land Bremen auch die Belange des Naturhaushaltes, der Deichsicherheit und die unterschiedlichen ökonomischen Belange einbringen.
  • Das Land Bremen wird sich für angemessene Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen einsetzen. Hierzu gehört z.B. die Ausdeichung von Sommerpoldern an der Wurster Küste. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Flusses mit seinen vielfältigen Funktionen und Nutzungen soll zusammen mit Niedersachsen, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und den anerkannten Umweltverbänden für die Tideweser mit den dazugehörigen Seitenbereichen ein integrierter Bewirtschaftungsplan (Managementplan) aufgestellt werden. Mit diesem Plan sollen unter Beachtung der Anforderungen der Schifffahrt an einen bedarfsorientierten und leistungsfähigen Verkehrsweg die ökonomischen und ökologischen Belange miteinander abgestimmt werden. Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auch an der Unter- und Außenweser unabhängig von der Tiefe des Flusses und im Gleichklang mit den Anforderungen der Schifffahrt soweit zu verbessern, dass gemäß der Verpflichtung der FFH-Richtlinie ein "günstiger" Erhaltungszustand gewährleistet wird:
  •  erbesserung der Flussökologie durch die Entwicklung lebendiger und dynamischer Uferstreifen durch die Aufwertung der flachen Seitenzonen, u.a. im Bereich Juliusplate und am rechten Nebenarm der Weser hinter dem Harriersand,
  • Schaffung von Überflutungsräumen an der Drepte,
  • Weiterentwicklung der schon bestehenden, durch Ausgleichsmaßnahmen entstandenen Biotope mit weiteren ökologischen Maßnahmen - wie z.B. durch die Rückdeichung von Hauptdeichen - zu einem eng vernetzten Naturraum am Flussrand als Retentionsraum,
  • Unterstützung der Entwicklung einer arten- und fischreicheren Weser,
  • Naturnahe Gestaltung der Weser, ihrer Nebenarme und Ufergebiete und die Verbesserung von Bademöglichkeiten insbesondere auch im stadtbremischen Flussabschnitt im Rahmen des Projektes 'Lebensader Weser'. In dieser Legislaturperiode werden mindestens fünf Projekte des Konzeptes "Lebensader Weser" realisiert.
  • Verabredung eines Konsultationsprozesses zur Gestaltung der Flusslandschaft Weser mit den anliegenden Gebietskörperschaften und unter aktiver Einbeziehung der Stadtgesellschaft. Für das Land Bremen hat der Hochwasserschutz von jeher eine existenzielle Bedeutung. Insbesondere die weltweiten Klimaveränderungen erfordern eine umfangreiche Erhöhung der Hochwasserschutzanlagen, um auch zukünftig einen ausreichenden Küstenschutz zu gewährleisten. Der gemeinsam mit Niedersachsen erarbeitete Generalplan Küstenschutz 2007 erfordert für die nächsten Jahre erhebliche zusätzliche Investitionen. Neben der Bereitstellung eines bremischen Eigenbeitrages werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Bundesmittel und Fördermittel der EU zu akquirieren. Dabei muss insbesondere die gesetzlich verpflichtet Beteiligung des Bundes in Höhe von 70 % an den Kosten für den Küstenschutz erreicht werden. Das Land Bremen wird dazu die entsprechende Initiative der norddeutschen Regierungschefs weiter unterstützen. Wesentliche inhaltliche Aspekte sind dabei:
  • die Erhaltung der jeweils festgelegten Überschwemmungsflächen, die von der Bebauung ausgenommen werden,
  • die Berücksichtigung veränderter Tidekennwerte im Rahmen des Generalplans Küstenschutz 2007 für die niedersächsischen und bremischen Deiche und Deichanlagen,
  • die angemessene Berücksichtigung des beschleunigten Klimawandels. Um dem erhöhten Meeresspiegelanstieg Rechnung zu tragen wird Bremen in Verhandlungen mit Niedersachsen treten, um die im Generalplan Küstenschutz 2007 festgelegten Deicherhöhungen ggf. aufstocken zu können.