Der Bau des Kohlekraftwerks ist mitnichten beschlossene Sache. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und GRÜNE auf ein ergebnisoffenes Moderations- und Prüfverfahren geeinigt. Dabei wurde genau festgelegt, was geprüft wird. Zudem wurden eine Reihe weiterer Maßnahmen zum Klimaschutz beschlossen. Hier der Vertragstext zu den Klimaschutzvereinbarungen und die Fragen zum Prüfauftrag für das Kohlekraftwerk:
Klimaschutzpakt Bremen
Die Koalition will das Land Bremen zum Kompetenzzentrum des Nordens für Energieeinsparung, erneuerbare Energien, effiziente Energieerzeugungs- und Energienutzungstechniken und Klimaschutz machen und auf vorhandenen Stärken aufbauen. Die Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen ist dabei für uns von herausragender Bedeutung. Wir erwarten von swb deshalb die Entwicklung einer CO2-armen Energieversorgung.
Die swb AG plant den Ersatz alter Kraftwerksanlagen durch den Bau eines neuen Kohlekraftwerks im Grundlastbereich. Dieses Vorhaben hat erhebliche ökologische und ökonomische Folgewirkungen für die Region. Zum einen hat das Projekt Auswirkungen auf die Situation in der Bundesrepublik bezüglich der CO2-Emissionen, des notwendigen zukunftsfähigen Umbaus der Energieversorgung und zum anderen der Versorgung mit Grundlaststrom.
Die Erzeugungskapazität in Bremen entspricht der Höhe der Stromnachfrage von gewerblichen und privaten Kunden im Land. Zweidrittel des in Bremen erzeugten Stroms entfallen dabei allein auf zwei Unternehmen: die Stahlwerke und die Deutsche Bahn. Das restliche Drittel entfällt auf kleinere Betriebe und private Haushalte. Der Neubau des Kohlekraftwerks würde zu einem CO2-Ausstoß von 4,3 Mio. t jährlich führen.
Vor diesem Hintergrund besteht erhebliche Skepsis, ob das geplante Vorhaben mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und der Europäischen Union in Übereinstimmung zu bringen und alternativlos ist. Jeder Aufbau neuer Erzeugungskapazitäten muss aus Sicht der Koalitionspartner das in den nächsten Jahren bestehende Zeitfenster zum Umbau der Energieversorgung nutzen und im Ergebnis einen dauerhaften Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Für den Senat ist Maßstab bei der Beurteilung einer künftigen Energieerzeugung, welche Auswirkungen sie auf die regionale und die nationale CO2-Bilanz hat, wie die beschlossenen mittel- und langfristigen nationale Klimaschutzziele (-40% bis 2020 und - 80% bis 2050) damit zu vereinbaren sind und welche ökonomischen Auswirkungen hinsichtlich Beschäftigung und Wertschöpfung zu erwarten sind.
Der Präsident des Senats wird dazu gemeinsam mit dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr ein ergebnisoffenes Prüf- und Moderationsverfahren mit Experten aus dem Öko-Institut und der DENA unter Einbeziehung der swbAG einleiten. Das Verfahren wird bis zum 31.10. 2007 mit einem Lösungsvorschlag abgeschlossen, der Grundlage für eine Senatsbefassung ist. Im Rahmen des Moderationsverfahrens wird Institutionen und betroffenen Verbänden in Form von öffentlichen Anhörungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Gegenstand des Verfahrens sind die im Anhang befindlichen Fragen und Prüfaufträge. Zur Minderung der Kohlendioxidfreisetzung wollen wir
- einen weiteren Ausbau der Windenergie und anderer erneuerbarer Energien; die beschlossene 2. Stufe der Windkraftausbauplanung bietet hierfür den geeigneten planerischen und rechtlichen Rahmen. Bremen unterstützt planerisch und rechtlich den Ersatz älterer Anlagen durch moderne und damit leistungsstärkere Anlagen (Repowering).
- die Realisierung von dezentralen Blockheizkraftwerken und Nahwärmeinseln für Bürogebäude, Gewerbegebiete und sonstige geeignete Einrichtungen;
- im Rahmen der Sanierung von öffentlichen Gebäuden die Nutzung von BHKWs für gekoppelte Wärme- und Stromversorgung voranbringen;
- den Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes;
- die energieoptimierte Bauleitplanung als Standard, entsprechende Festlegungen in den Bebauungsplänen und beim Verkauf städtischer Grundstücke in zwei exemplarischen Bereichen;
- die Bereitstellung von Dächern öffentlicher Gebäude für Solarenergie-Nutzung verbessern; in das Programm werden die Dächer von städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben einbezogen;
- die Erweiterung der Gichtgasnutzung in Zusammenhang mit der Stahlproduktion; den Bau des Weserwasserkraftwerkes; zur Förderung der regenerativen Energiegewinnung gewährleisten, dass unter Wahrung des Prinzips der Gebührenneutralität und ohne bremische Haushaltsmittel die genehmigungsfähigen Potenziale des Standorts Blocklanddeponie zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschöpft werden;
- dass in Norddeutschland ein Druckluftspeicher für regenerativen Strom gebaut wird;
- den Aufbau eines "virtuellen Kraftwerks" mit intelligenter Stromnutzung, das die dezentralen Einspeisungen aus ökologisch vorteilhafter Produktion (Weserwasserkraftwerk, KWK-Anlagen, Wind- und Solaranlagen) verbindet und ihre Nutzungsmöglichkeiten verbessert.
Fragen und Prüfaufträge zum Klimaschutzpakt Bremen:
1. Ist dezentrale Stromversorgung statt eines zentralen Kraftwerks unter den regionalen Bedingungen Bremens eine Alternative und in welchem Maße ist der Energiebedarf dadurch zu decken? Welchen Beitrag kann die Weiterführung und die ökologische Ertüchtigung der vorhandenen eher dezentralen Kraftwerke leisten?
Es ist zu prüfen, ob eine überwiegend dezentrale Erzeugungsstruktur den Ansprüchen an eine nachhaltige Energieerzeugung im Land Bremen und den spezifischen Bedingungen (u.a. 2 Großabnehmer) entsprechen kann und wie dies in eine nationale Energiepolitik eingepasst werden kann.
2. Wie ist der Bau eines Gaskraftwerks unter den zu erwartenden veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu bewerten? Wie ist ein Gaskraftwerk als Alternative zu dem Kohlekraftwerk ökologisch und ökonomisch und hinsichtlich der Beschäftigungswirkungen zu bewerten?
Bisher werden Gaskraftwerke überwiegend im Mittel- und Spitzenlastbereich eingesetzt. Es ist zu prüfen, ob unter veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen Gaskraftwerke auch im Grundlastbereich gefahren werden können und damit auch für die Versorgung z.B. der Stahlwerke in Frage kommen. Dabei ist auch das jüngste Gutachten von EWI/Prognos AG für den kommenden Energiegipfel der Bundesregierung zu berücksichtigen, indem der Einsatz von Erdgas in der Stromerzeugung sich in allen drei Szenarien bis 2020 verdoppelt. Kann die Nutzung von Gaskraftwerken als "Schattenkraftwerke" mittelfristig zum Ausgleich der Angebotsschwankungen bei der Windenergie eine wirkungsvolle Brückentechnologie beim Übergang zu erneuerbaren Energien sein? Die Prüfung schließt die Wirtschaftlichkeit und die Vertragssicherheit ein. Es ist auch zu klären, wie die Frage des Gasbezugs (inkl. LNG) zu bewerten ist, insbesondere vor dem Hintergrund der Anteilseignerstruktur der swb und des potenziellen Wachstums des Biogasangebots.
3. Ist die Wirtschaftlichkeit des von der swb AG geplanten Projekts auch bei zukünftig veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen (höhere Zertifikatspreise, strengere Klimaziele, CCS-Pflichten) gegeben?
Der Prüfauftrag bezieht sich darauf, ob und wie sich die Wirtschaftlichkeit des Projektes bei 100% Versteigerung und Zertifikatspreisen von 20, 30 und 40 €/t CO2 im Vergleich zu anderen Optionen darstellt. Nach heutigem Stand erhalten Neuanlagen nur bis 2012 eine kostenlose Vollausstattung. Ab 2013 ist mindestens eine Teil-Auktionierung der CO2-Zertifikate realistisch, auch eine Vollauktionierung ist bereits dann durchaus möglich. Nach denPrognos/EWI-Szenarien im Auftrag des Bundeskanzleramts für den Energiegipfel im Juli 2007 sind unter diesen Bedingungen Gaskraftwerke rentabler als Kohlekraftwerke. Schließlich müssen die Auswirkungen möglicher CCS-Verpflichtungen (für Neu- und Bestandsanlagen), die von der EU-KOM angedacht sind, untersucht werden.
4. Welche Auswirkungen hätte der Bau des Kohlekraftwerks in Bremen auf die nationale CO2-Emissionen, die angestrebten Klimaschutzziele für 2020 und 2050 und den klimaverträglichen Umbau der Energiewirtschaft und die nationale Energieversorgung? Welche Auswirkungen hätten die Varianten "Gaskraftwerk" und "Alternativkonzept"?
Trifft es zu – wie in einem Gutachten von prognos/swb AG dargestellt – dass das Kraftwerk mit einem Wirkungsgrad von 45% ältere Anlagen mit deutlich schlechteren Werten verdrängt? Und wie sind die Auswirkungen im Einzelnen? Der Prüfauftrag bezieht sich auf die nationalen Klimaauswirkungen des Baus des Kohlekraftwerks. Dies soll mit den Klimaauswirkungen eines Gaskraftwerkes, der Ertüchtigung des vorhandenen Kraftwerkparkes und eines Alternativkonzeptes "Mix aus KWK, Erneuerbare Energien, Effizienz, Energiedienstleistungen" verglichen werden Es soll außerdem geprüft werden, auf welche Weise sich die genannten Alternativen auf die Erreichbarkeit der nationalen Klimaziele (-40% bis 2020, -80% bis 2050) auswirken.
5. Welche Rolle spielt der Neubau von Kohlkraftwerken kurz- und mittelfristig in einer nationalen Energie und Klimaschutzstrategie? Wie würde die voraussichtliche regionale Verteilung der Standorte unter dem Gesichtspunkt der Standorteignung aussehen, sollte es zum Neubau Kohlekraftwerken in Deutschland kommen?
6. Welche auch über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehenden Maßnahmen wären bei einem Kraftwerksneubau möglich, z.B. durch ein Ausstiegsszenario aus alten Kraftwerken (z.B. Block 5 und 6) oder durch Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des CO2-Ausstoßes bei anderen bestehenden Anlagen in Bremen?
7. Welche ökonomischen und ökologischen (CO2-Reduzierung) Optimierungsmöglichkeiten gibt es bei der Strom- und Wärmeerzeugung aus Gichtgas?
8. Wäre eine verbindliche Laufzeitbegrenzung des neuen Kraftwerks auf 25 Jahre möglich und welche Effekte hätte sie?
9. Kann eine spätere Nachrüstung eines fossilen Kraftwerks mit CCS verbindlich vorgeschrieben oder vereinbart werden und welche Kosten sind dadurch für den Betreiber zu erwarten? Wann wird eine solche Nachrüstung nach heutiger Einschätzung möglich sein?
10. Wie ist ein deutlicher Ausbau der Fernwärme durch Kraft Wärme Koppelung zu erreichen? Wie groß ist die Menge an auskoppelbarer Fernwärme bei einem Neubau? Wie groß sind die bisher nicht genutzten Potenziale insbesondere hinsichtlich des Anschlusses von Industrieunternehmen?
Es gibt im Fernwärmegebiet Bremer Westen noch erhebliche Versorgungslücken, die geschlossen werden können, gleichzeitig existieren im Bremer Osten Verdichtungsmöglichkeiten. Zudem ist zu prüfen, ob die Bremer Industrie als Wärmeabnehmer für ihre Prozesswärme bereits vollständig erschlossen ist.
11. In welchem Umfang bestehen Möglichkeiten, neben Kohle oder Erdgas nachwachsende Rohstoffe für ein neues Kraftwerk zu verwenden? Es soll geprüft werden, wie groß dieser Anteil bei den verschiedenen Varianten technisch sein kann und welche Auswirkungen dieser Einsatz auf die Klimabilanz und die Versorgungssicherheit hat.
12. Wie und in welchem Umfang kann die swb AG den Anteil erneuerbarer Energie steigern?
13. Welchen Beitrag zur Energieeinsparung für das Bundesland Bremen kann die swb AG z.B. durch Contracting leisten?
14. Sind für die Einspeisung des Stroms und seinen Transport in andere Regionen aus dem geplanten Kraftwerk ausreichende Netzkapazitäten vorhanden? Wenn nicht, wie hoch wären die zu leistenden Investitionen? Welche Risiken bestehen für die Investoren von fossilen Großkraftwerken aufgrund der Vorrangregelung für die erneuerbaren Energien? Kann ein neues Großkraftwerk aufgrund begrenzter Netzkapazitäten den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern?
15. Welche Auswirkungen auf die Beschäftigung in Bremen und in der Region ist von den jeweiligen Entscheidungen zu erwarten?